Allgemeine Vertragsbedingungen der Tai Chi Schule Birgit Siemssen (AGB's)
1. Vertragsgegenstand
Der/die Teilnehmer/in bucht eine oder mehrere Lehrveranstaltung/en gemäß dem angebotenen Kursprogramm zu den dort angegebenen Bedingungen (Semesterbeginn und -dauer).
2. Vertragsdauer
Der Vertrag wird befristet auf die Dauer von circa 6 Monaten und grundsätzlich für ein Semester geschlossen.
Wird der Vertrag vom/von der Teilnehmer/in oder von der Veranstalterin nicht spätestens 4 Wochen vor Semester-Ende schriftlich (per Post oder per E-Mail) gekündigt, verlängert er sich stillschweigend um ein weiteres Semester. Die Verlängerung gilt für alle angebotenen Kurse; allerdings nicht für 12er- oder 15er-Karten. Das Sommersemester beginnt i.d.R. jeweils am 15. März eines Jahres, das Wintersemester beginnt jeweils am 15. September eines Jahres, sofern im Kursprogramm keine anderen Daten genannt werden. Der/die Kursteilnehmer/in hat Anspruch auf die Teilnahme an mindestens 18 Unterrichtseinheiten à 60 Minuten während des Unterrichtssemesters gem. aktuellem Kursprogramm, welches auf der Website www.enjoy-taichi.de veröffentlich ist. Während der angegebenen Ferienzeiten lt. Kursprogramm (i.d.R. die Hamburger Schulferien) und an gesetzlichen Feiertagen besteht keine Verpflichtung zu Kursveranstaltungen. Mündliche Nebenabreden sind ungültig, sämtliche zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
3. Kursgebühren
Die Kursgebühren sind mit der schriftlichen Anmeldung fällig, spätestens aber zu dem in der Anmeldung bezeichneten ersten Kurstag. Die Kursgebühren sind als Gesamtbetrag in bar oder per SEPA-Basislastschrift zu zahlen. Nach Vereinbarung ist eine Ratenzahlung per Bankeinzug als sog. SEPA-Basislastschrift möglich. Die erste Rate ist bei Kursbeginn fällig. Alle weiteren Raten sind jeweils im Voraus bis zum 01. eines Monats zur Zahlung fällig. Kommt der/die Teilnehmer/in mit mindestens zwei aufeinander folgenden Teilzahlungen ganz oder teilweise und mit mindestens 10% der Semesterkursgebühr in Verzug, so sind sämtliche für die laufende Vertragszeit noch ausstehenden Raten sofort zur Zahlung fällig. Das Recht auf eine außerordentliche Kündigung aus gutem Grund durch die Veranstalterin bleibt davon unberührt.
4. Ausfall von Kursen
Kurse müssen von der Veranstalterin nicht durchgeführt werden, sofern sich bis Kursbeginn nicht mindestens sechs Teilnehmer/innen angemeldet haben. Die Veranstalterin kann wegen mangelnder Beteiligung oder Ausfall eine/r/s Kursleiter/s/in vom Vertrag zurück-treten. Im Fall des Satzes 1 werden bereits geleistete Kursgebühren zurückerstattet, im Fall des Satzes 2 anteilig für die nicht mehr durchgeführten Unterrichtsstunden. Die Erstattung ist während des laufenden Semesters geltend zu machen. Weitergehende Ansprüche gegen die Veranstalterin wegen nicht durchgeführter Kurse sind ausgeschlossen, soweit diese den Ausfall nicht zu vertreten hat. Bei Ausfall eine/s/r Kursleiter/s/in ist die Veranstalterin berechtigt, den Unterricht durch autorisierte Vertretungen zu erbringen. Die Veranstalterin behält sich vor, jederzeit Kursort und die Kurszeit zu verlegen.
5. Körperliche Anforderungen
Mit der Buchung der Lehrveranstaltung erklärt der/die Teilnehmer/in, den durch die Teilnahme entstehenden körperlichen Anforderungen gewachsen zu sein. Der/die Teilnehmer/in verpflichtet sich evtl. bestehende Vorerkrankungen der Kursleitung rechtzeitig vor Unterrichtsbeginn mitzuteilen (dies könnten z.B. Herz-Kreislauferkrankungen, Arteriosklerose, Lungenerkrankungen, Diabetes o.ä., sein). Der/die Teilnehmer/in verpflichtet sich, bei Krankheit oder Leistungsschwäche nicht am Unterricht teilzunehmen und während des Unterrichts eintretende Leistungsschwäche unverzüglich dem/der Kursleiter/in anzuzeigen.
6. Anweisungen des Lehrpersonals
Bei allen Lehrveranstaltungen ist der/die Teilnehmer/in gehalten, den Anweisungen des Lehrpersonals Folge zu leisten.
7. Haftung
Die Veranstalterin haftet nicht für Schäden des Teilnehmers bzw. der Teilnehmerin aus dem Lehrbetrieb und aus der Verletzung von Pflichten der allgemeinen Vertragsbedingungen, es sei denn, sie beruhen auf Leistungsverzug, Unmöglichkeit der Leistung, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Veranstalterin oder ihrer Erfüllungsgehilfen.
8. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder un-durchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. Der Gerichtsstand ist Hamburg.
9. Ausschlussrecht
Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, eine/n Schüler/in ohne Angaben von Gründen gegen Erstattung der anteiligen Kursgebühren von den verbleibenden Unterrichtseinheiten auszuschließen.